Christliche Journalistinnen und Journalisten vernetzt

Reglement Prälat Meier-Fonds

Prälat Meier-Fonds:

Geltendes, am 6. Juni 1998 in Bern verfasstes Reglement

Schweizerischer Verein Katholischer Journalistinnen und JournalistenBruno Holtz, Präsident
Danilo de Simone, Sekretär

Zustimmend zur Kenntnis genommen:
SKPV, Freiburg, 27. November 1997, Walter Buchs, Präsident
VVKZ, St. Gallen, 11, Mai 1998, Emil Dähler, Präsident

Ein Nachtrag am 13. März 2010 (siehe Seiten Ende) regelt die Auflösung des VVKZ

Prälat Meier-Fonds:

Artikel 1

Der Prälat Meier-Fonds (nachstehend Fonds genannt) ist ein nach den Vorschriften dieses Reglementes zweckbestimmter und verwalteter Vermögensteil des Schweizerischen Vereins Katholischer Journalisten (nachstehend Verein genannt).

Artikel 2

Grundlage des Fondsvermögens bilden eine ansehnliche Schenkung und zwei Zuwendungen, die dem Verein anlässlich des Todes von Prälat Dr. J. Meier mit der Auflage der Verwendung zu Zwecken gemäss Artikel 3 dieses Reglementes zugekommen sind. Es soll durch neue Zuwendungen weiter geäufnet werden. In den Fonds fallen ferner auch alle Zinsen aus der Anlage des Fondsvermögens.

Artikel 3

Der Fonds bezweckt die Förderung des Nachwuchses und die Fort- und Weiterbildung katholischer Journalisten für Presse, Radio und Fernsehen durch:

  • Veranstaltung von Kursen und Tagungen (selbständig oder in Zusammenarbeit mit andern Organisationen);
  • Ausrichtung von Berufsausbildungsbeihilfen in Form von Stipendien und Darlehen;
  • Unterstützung von Institutionen, die gleiche Ausbildungsaufgaben im Dienst christlicher Kommunikationwahrnehmen.

Artikel 4

Die jährlichen Ausgaben dürfen in der Regel das Total des Ertrags der Anlagen im Vorjahr nicht übersteigen. Auf Stipendien darf nicht mehr als ein Viertel der Ausgabengrenze entfallen.

Artikel 5

Diesen Artikel betrifft der Nachtrag vom 13. März 2010

Der Fonds wird durch eine fünfgliedrige Kommission verwaltet. Drei Mitglieder bestellt die Generalversammlung des Vereins, je ein Mitglied wird vom Schweizerischen Katholischen Presseverein (SKPV) und von der Vereinigung der Verleger Katholischer Zeitungen (VVKZ) bestimmt. Die Kommission befindet mit Mehrheitsbeschluss über die reglementsgemässe Verwendung, Anlage und Aufbewahrung der Fondsmittel. Sie besorgt auch die Rechnungsführung.

Artikel 6

Die Kommission besteht aus einem Präsidenten, einem Vizepräsidenten, der den Präsidenten im Verhinderungsfall vertritt, sowie drei Beisitzern. Sie konstituiert sich selbst. Der Sekretär des SVKJ ist auch Sekretär der Kommission. Der Präsident, der Vizepräsident und der Sekretär sind je zu zweit für den Verein zeichnungsberechtigt.

Artikel 7

Gesuche sind der Kommission schriftlich und begründet einzureichen. Die Kommission trifft ihre Entscheidungen mindestens einmal pro Jahr.

Artikel 8

Die Fondsmittel sind nach soliden kaufmännischen Grundsätzen und in Übereinstimmung mit christlicher Ethik anzulegen. Die Kommissionsmitglieder haben die Pflicht, die Anlagen regelmässig und fachgerecht zu überprüfen.

Artikel 9

Die Kommission legt dem Verein, dem SKPV und der VVKZ jährlich anhand der Jahresrechnung, der Bilanz und des Revisionsberichts Rechenschaft ab.

Artikel 10

Dieses Reglement darf nur durch Beschluss der Generalversammlung des Vereins mit Zweidrittels-Mehrheit der anwesenden Mitglieder und mit Zustimmung des SKPV und der VVKZ abgeändert werden.

Bern, 6. Juni 1998
Schweizerischer Verein Katholischer Journalistinnen und JournalistenBruno Holtz, Präsident
Danilo de Simone, Sekretär

Zustimmend zur Kenntnis genommen:
SKPV, Freiburg, 27. November 1997, Walter Buchs, Präsident
VVKZ, St. Gallen, 11, Mai 1998, Emil Dähler, Präsident

Nachtrag zum Reglement

Infolge Auflösung der Vereinigung der Verleger Katholischer Zeitungen (VVKZ) wird deren Nennung in den Artikeln 5, 9 und 10 aufgehoben.

Schweizerischer Verein katholischer Journalistinnen und Journalisten,
Bern, 13. März 2010
Maurice Page, Präsident
Melchior Etlin, Sekretär

Zustimmend zur Kenntnis genommen:
Schweizerischer Katholischer Presseverein (SKPV),
Bern, 2. Juli 2010
Markus Vögtlin, Präsident
Melchior Etlin, Geschäftsführer